Das heißt, dass wir dem Netzbetreiber die Erlaubnis geben unsere Biogasanlage komplett auszuschalten, um sein Stromnetz bei Schwankungen zu stabilisieren. Das ist z. B. der Fall, wenn der Wind stark weht oder in den Sommermonaten, wenn die PV-Anlagen viel Strom einspeisen.
Mit der dabei anfallenden überschüssigen Wärme, heizen wir unser Wohnhaus, den Melkstand und die Wirtschaftsgebäude.